Alle Mandanten: NRW-Soforthilfe 2020 – Rückmeldeverfahren vorerst gestoppt

Gestern wurde das Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe 2020 gestoppt, sodass vorerst die Ermittlung des Liquiditätsengpasses nicht an die entsprechende Bezirksregierung gemeldet werden muss. Details zum angehaltenen Rückmeldeverfahren entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/land-setzt-sich-fuer-verbesserte-abrechnungsmoeglichkeiten-bei-der-nrw-soforthilfe